NRW-Minister Prof. Dr. Pinkwart in Bad Wünnenberg zur Windenergie

an 27.3.2019 haben sich die Bürgerinitiativen, vertreten durch das Regionalbündnis-Windvernunft, mit unserem Energieminister Prof. Dr. Pinkwart getroffen um über unsere Forderungen zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung zu sprechen. 

Schon vor diesem Treffen hatten die Bürgermeister der Region die Möglichkeit über dieses Thema mit dem Minister zu sprechen.

Zum einen hat der Minister glaubhaft übermittelt das er die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele verfolgt und auf den Weg gebracht hat. Der nächste Schritt soll sein, den Landesentwicklungsplan mit den entsprechenden Festlegungen vom Parlament zu verabschieden. 

Eine wirkliche Änderung der Wind-Politik ist aber nur durch eine Gesetzgebung im Bund zu erreichen ( Abschaffung der Privilegierung der Windenergie). Dies ist ein weiter Weg und viele Länder haben noch nicht die Überzeugung etwas ändern zu müssen (bei vielen Landesregierungen sind die Grünen beteiligt). Das Land NRW hat dazu aber eine Bundesratsinitiative gestartet.

Unsere Vorschläge hat der Minister zur Prüfung mitgenommen:

  • Ein Moratorium für den Stopp des Weiteren Ausbaus der Windenergie in den schon jetzt über alle Maßen belasteten Gebiete, hier der Kreis Paderborn. Eine Unterscheidung in den Vorgaben für nicht bzw. schwach belastete Gebiete und hoch belastete Gebiete in den Festlegungen des Landes ist nötig.
  • Die durch den fortschreitenden “Stand der Technik” möglichen Änderungen an Windenergieanlagen sollen von den Windradbetreibern eingefordert werden, z.B. Bedarfsanforderung bei der Befeuerung der WEA.
  • Die angebotene Hilfe des NaBu mit ihrem Sachverstand zum Naturschutz soll genutzt werden.
  • Der Staatsforst soll eine Erklärung abgeben, dass in seinen Gebieten auf ein Ausbau mit Windrädern verzichtet wird.
  • Massnahmen überprüfen die die gängige Praxis der Windradbetreiber, die genehmigten Betriebsweisen durch Änderungsanträge zu ihren Gunsten zu verändern, verhindert. 
  • Die Gesetzes und Verordnungslage in NRW soll überprüft werden mit dem Ziel den Gerichtsentscheidungen eine klarere Grundlage zu geben. Alle beklagten Flächennutzungspläne im Kreis wurden von den Gerichten gekippt.
  • Die beim Repowering von Windenergieanlagen (Bestandsschutz) zugesagte Aussetzung des Mindestabstands von 1500 Metern ist bei den jetzt üblichen 230 Meter hohen Anlagen zu überprüfen. Die bestehenden alten Windnutzungsflächen sind für die alten Anlagen von 100 Meter Höhe ausgelegt, nicht aber für die jetzt üblichen 230 Meter hohen Anlagen. So kann es kommen, daß 230 Meter hohe Anlagen im viel zu geringem Abstand zur Wohnbebauung genehmigt werden.

wir hoffen auf eine zügige Bearbeitung unserer Vorschläge durch den Minister.

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