Archiv der Kategorie: Windkraft in Dahl

Beschlussfassung zur 146. Änderung des FNP

Die 146. Änderung des Flächennutzungsplans “Konzentrationszonen für die Windenergie” der Stadt Paderborn ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung vom 23.3.2022 in Kraft gesetzt.

Unterlagen hierzu

Die in diesem Flächennutzungsplan für die Windkraft vorgesehene Fläche beträgt 3,6% der Fläche Paderborns, also mehr als die politisch geforderten 2 %!

Im Kreis Paderborn sind sogar 4,33% der Fläche für Windkraft vorgesehen!

Stadt Paderborn läd zur nächsten Runde zur 146. Änderung des FNP

Am Dienstag, dem 25.05.2021, findet um 17:00 Uhr in dem Hansesaal des Schützenhofes Paderborn eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion statt.

Hier soll der Entwurf zur 146. Änderung des FNP zur Offenlegung freigegeben werden.

Die Unterlagen sind Einzusehen unter:
https://stadt-paderborn.rim.gkdpb.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZe4rqcGqD7S-eh10Itf5L1s

Die Stadt Paderborn informiert zur 146. Änderung des FNP

Am Donnerstag, 14. Januar, um 18 Uhr, informiert die Verwaltung der Stadt Paderborn im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Aufstellung der 146. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für die Windenergie“.

Die Veranstaltung wird digital per Livestream durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen sich digital einzuschalten.
https://www.youtube.com/user/PaderbornStadt

Außerdem können bis zum 12. Januar vorab Fragen zu den Konzentrationszonen für Windenergie in Paderborn per Mail an info@paderborn.de geschickt werden.

keine weiteren Windenergieanlagen in Paderborn

warum ist die DaWi gegen weiteren Ausbau der Windenergie im Kreis Paderborn?

Die statistischen Zahlen von 2018 machen es deutlich:

in 2018
Anzahl WEA onshore Deutschland 29213
Anzahl WEA in NRW 3726
Anzahl WEA in Paderborn 557
Anzahl in Planung befindlicher WEA in PB 75
auf bestehende Anlagen bezogen:
% der WEA Deutschlands stehen in PB 1,9
% WEA NRWs stehen in PB 14,9
auf bestehende incl. Beantragter WEA in PB
% der WEA Deutschlands stehen in PB 2,2
% WEA NRWs stehen in PB 17,0

wir denken es reicht!

NRW-Minister Prof. Dr. Pinkwart in Bad Wünnenberg zur Windenergie

an 27.3.2019 haben sich die Bürgerinitiativen, vertreten durch das Regionalbündnis-Windvernunft, mit unserem Energieminister Prof. Dr. Pinkwart getroffen um über unsere Forderungen zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung zu sprechen. 

Schon vor diesem Treffen hatten die Bürgermeister der Region die Möglichkeit über dieses Thema mit dem Minister zu sprechen.

Zum einen hat der Minister glaubhaft übermittelt das er die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele verfolgt und auf den Weg gebracht hat. Der nächste Schritt soll sein, den Landesentwicklungsplan mit den entsprechenden Festlegungen vom Parlament zu verabschieden. 

Eine wirkliche Änderung der Wind-Politik ist aber nur durch eine Gesetzgebung im Bund zu erreichen ( Abschaffung der Privilegierung der Windenergie). Dies ist ein weiter Weg und viele Länder haben noch nicht die Überzeugung etwas ändern zu müssen (bei vielen Landesregierungen sind die Grünen beteiligt). Das Land NRW hat dazu aber eine Bundesratsinitiative gestartet.

Unsere Vorschläge hat der Minister zur Prüfung mitgenommen:

  • Ein Moratorium für den Stopp des Weiteren Ausbaus der Windenergie in den schon jetzt über alle Maßen belasteten Gebiete, hier der Kreis Paderborn. Eine Unterscheidung in den Vorgaben für nicht bzw. schwach belastete Gebiete und hoch belastete Gebiete in den Festlegungen des Landes ist nötig.
  • Die durch den fortschreitenden “Stand der Technik” möglichen Änderungen an Windenergieanlagen sollen von den Windradbetreibern eingefordert werden, z.B. Bedarfsanforderung bei der Befeuerung der WEA.
  • Die angebotene Hilfe des NaBu mit ihrem Sachverstand zum Naturschutz soll genutzt werden.
  • Der Staatsforst soll eine Erklärung abgeben, dass in seinen Gebieten auf ein Ausbau mit Windrädern verzichtet wird.
  • Massnahmen überprüfen die die gängige Praxis der Windradbetreiber, die genehmigten Betriebsweisen durch Änderungsanträge zu ihren Gunsten zu verändern, verhindert. 
  • Die Gesetzes und Verordnungslage in NRW soll überprüft werden mit dem Ziel den Gerichtsentscheidungen eine klarere Grundlage zu geben. Alle beklagten Flächennutzungspläne im Kreis wurden von den Gerichten gekippt.
  • Die beim Repowering von Windenergieanlagen (Bestandsschutz) zugesagte Aussetzung des Mindestabstands von 1500 Metern ist bei den jetzt üblichen 230 Meter hohen Anlagen zu überprüfen. Die bestehenden alten Windnutzungsflächen sind für die alten Anlagen von 100 Meter Höhe ausgelegt, nicht aber für die jetzt üblichen 230 Meter hohen Anlagen. So kann es kommen, daß 230 Meter hohe Anlagen im viel zu geringem Abstand zur Wohnbebauung genehmigt werden.

wir hoffen auf eine zügige Bearbeitung unserer Vorschläge durch den Minister.