Natur- und Umweltschutz

Der Mensch ist nicht nur in seine natürliche Umgebung eingebunden. Als biologischer Organismus ist er vielmehr selbst Teil der Natur.
Daraus folgt: Naturschutz ist auch Menschenschutz! Und wer die Natur schützen will, dem muss ebenfalls ernsthaft daran gelegen sein, den Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor psychophysischen Belastungen zu schützen.

Viele – auch viele der selbsternannten Naturschützer – scheinen das vergessen zu haben (vgl. dazu im Menu: “Menschenschutz”). Auch das wiederholt vorgebrachte Argument, der Mensch als “Hauptverbraucher” der natürlichen Ressourcen müsse dann auch die daraus erwachsenden Beeinträchtigungen und Belastungen (er)tragen, gilt nur dann, wenn keine besseren Alternativen in Sicht sind. Aber diese Alternativen gibt es: rücksichtsvoller und sozialverträglicher Ausbau der Windenergienutzung statt ungebremster, bloß gewinnorientierter Windindustrialisierung bis in den letzten Winkel hinein!

Darüber hinaus gilt der Naturschutz dem Schutz der Fauna, die durch die Windindustrialisierung ernsthaft gefährdet ist.

Davon betroffen ist – auch in Dahl – insbesondere das Flugwild, vornehmlich
der Rotmilan,
der Schwarzstorch,
der Bussard,
der Falke,
die Fledermaus
und die Kraniche (als Durchzieher).

Foto © Peashooter_Pixelio
Foto © Peashooter_Pixelio
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An prominentester Stelle steht sicherlich der Rotmilan, die „Majestät“ der schützenswerten Greifvögel unserer Breiten. Wir alle sehen ihn von Frühjahr bis Herbst über dem Dorf kreisen und über den angrenzenden Feldern seine Bahnen ziehen auf der Suche nach Nahrung. An seinem gegabelten Stoß ist er in der Luft leicht erkennbar.
Im Windenergie-Erlass NW 2011 wird unter Punkt 8.2.1.3 ganz ausdrücklich auf die Tötungs-und Störungsverbote besonders geschützter bzw. streng geschützter Tierarten verwiesen. Es gelten Beschädigungs- und Zerstörungsverbote ihrer Lebensstätten.
Zu diesen gefährdeten Vogelarten gehört vorrangig auch der Rotmilan! Er ist eine durch § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes Abs.1 und 2 streng geschützte und damit gegenüber allen Windindustrieanlagen planungsrelevante Art. Das heißt: Sein Lebensraum muss von Windindustrieanlagen frei sein und frei bleiben.

Verbreitung Rotmilan

Rotmilane finden ihre Nahrung, indem sie aus großer Höhe den Boden absuchen. Dadurch fehlt ihnen zunächst jegliches Meideverhalten gegenüber Windindustrieanlagen.
Weltweit gibt es noch ca. 11.300 Brutpaare, davon 8.000 in Deutschland, von denen pro Jahr etwa 630 verunfallen, vornehmlich an Windindustrieanlagen. Der Zeitpunkt, dafür die Verantwortung zu übernehmen und den Trend umzukehren, ist längst überfällig!
Das Verwaltungsgericht Kassel hat in seinem Urteil vom 15.06.2012 die Errichtung von vier Windindustrieanlagen wegen der Nähe zu Nahrungshabitaten dieses Vogels verboten. Das Regierungspräsidium Detmold hat kürzlich den Antrag für das Gebiet „Alte Schanze“ abgelehnt – Begründung: der Rotmilan!

Die DaWI setzt sich dafür ein, dass die Auflagen des Naturschutzes strikt eingehalten werden. Im Interesse am Erhalt der Biodiversität sind diese nicht verhandelbar!
Gutachterliche Standortprüfungen wird die DaWI sorgfältig und detailliert unter die Lupe nehmen – auch im Hinblick auf eine umfassende Berücksichtigung und Wertung des Naturschutzes. 

Dieser Leitfaden hilft Windenergieanlagen artenschutzgerecht zu planen:

NATUR IN NRW 2/2014: Windenergie und Artenschutz 

2015 Helgoländer Papier_Abstandsempfehlungen_Beschlussversion_Lana_03-2015

Fachartikel der Nabu-Naturschutz zur Windkraft