Die Stadt Paderborn informiert zur 146. Änderung des FNP
Am Donnerstag, 14. Januar, um 18 Uhr, informiert die Verwaltung der Stadt Paderborn im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Aufstellung der 146. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für die Windenergie“.
Die Veranstaltung wird digital per Livestream durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen sich digital einzuschalten.
https://www.youtube.com/user/PaderbornStadt
Außerdem können bis zum 12. Januar vorab Fragen zu den Konzentrationszonen für Windenergie in Paderborn per Mail an info@paderborn.de geschickt werden.
146. Änderung des Flächennutzungsplanes “Konzentrationszonen für Windenergie”
146. Änderung des Flächennutzungsplanes “Konzentrationszonen für Windenergie”
am 17.12.2020 wurde der Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rat der Stadt Paderborn beschlossen.
Windenergie und Artikel 20a Grundgesetz
Staatsrechtsbewusste Bürger haben davon Kenntnis erlangt, dass namhafte Staatsrechtler überzeugend dargestellt haben, dass der weitere Ausbau der Windkraft in Deutschland gegen die Verfassung, d. h. gegen das Staatsziel Umweltschutz, das in Art. 20a GG definiert ist, verstößt und deshalb beendet werden muss (siehe Ausführungen von Prof.Dr. Murswiek). Wir haben deshalb in Sorge um die weitere Entwicklung den Landrat, die Bürgermeister, die Politik und die Genehmigungsbehörden um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie gedenkt die Kommune sicher zu stellen, dass ihre Entscheidungen – hier speziell eine Förderung von Windkraftanlagen – nicht gegen das Grundgesetz Art. 20a verstoßen?Als Staatsorgan unterliegt jede Behörde, jeder Politiker, also auch der Bürgermeister und der Rat der Kommune, der in Art. 20a GG definierten Schutzvorschrift. Er ist verpflichtet, sich ein eigenes Urteil über die Rechtmäßigkeit seines Tuns zu bilden und kann sich nicht allein auf die Verwaltungspraxis verlassen, wenn – wie hier – begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einschlägigen Verwaltungshandelns dargestellt werden.
- ist z. B. beabsichtigt, eine diesbezügliche Anfrage an das BVerfG zu stellen?
- Was passiert, wenn Antragsstellern der Antrag genehmigt wird, dies sich aber später als verfassungswidrig herausstellt? Wer kommt für die dabei entstandenen Kosten auf?
- Wir regen an, die Kommune möge beim „Deutscher Städte- und Gemeindebund Berlin“ und/oder beim Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) Berlin ein Moratorium Windenergie einfordern, bei dem bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit gemäß Art.20a der weitere Ausbau der Windenergie ausgesetzt wird
Gesamttext des Vortrages von Prof.Dr. Dietrich Murswiek vom 22.10.2019
Gesundheitsgefahren durch Schall von Windrädern
Fachvortrag Dr.med. Kaula, DSGS e.V., über seine deutschlandweite Studie über gesundheitliche Auswirkung des Schalls von Windrädern auf benachbarte Anwohner, anhand der medizinischen Befunde Betroffener.
Eine Bewertung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch das Umweltministerium ist überfällig. Hier wird die Gesundheit der betroffenen Menschen der Windkraftnutzung untergeordnet!
Pressemitteilungen zu diesem Vortrag
30.1.2020 Westfalen-Blatt: Macht Infraschall krank?
1.2.2020 Neue Westfälische: Wenn der Infraschall von Windrädern krank macht
2.2.2020 Westfalen-Blatt: Windkraft und Infraschall
Windkraft in Bad Lippspringe
Dieser Flächennutzungsplan soll am Mittwoch 5.2.2020 in Bad Lippspringe verabschiedet werden.
hierzu die Presseinfos
1.2.2020 Westfalen-Blatt: Drei Flächen im Süden
2.2.2020 Neue Westfälische:
Bad Lippspringes Kurgebiet soll für Windräder komplett tabu bleiben
Stadt Paderborn berät über neuen Flächennutzungsplan
am 16.1.2020 wird im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt über einen Aufstellungsbeschluss zur 146. Änderung des Flächennutzungsplanes “Konzentrationszonen für Windenergie” beraten
Die DaWI ist Mitglied in der Vernunftkraft NRW e.V.
Windkraft um Dahl, der WDR berichtet
Die Lokalzeit OWL hat am 19.12.2019 einen Bericht über Windkraft in Dahl veröffentlicht
Der WDR hat einen Bericht zur Nutzung der Windkraft in Dahl und Umgebung erstellt. So werden die Ortschaften in Deutschland aussehen, wenn die Energiewende geschafft ist…
keine weiteren Windenergieanlagen in Paderborn
warum ist die DaWi gegen weiteren Ausbau der Windenergie im Kreis Paderborn?
Die statistischen Zahlen von 2018 machen es deutlich:
in 2018 | |
Anzahl WEA onshore Deutschland | 29213 |
Anzahl WEA in NRW | 3726 |
Anzahl WEA in Paderborn | 557 |
Anzahl in Planung befindlicher WEA in PB | 75 |
auf bestehende Anlagen bezogen: | |
% der WEA Deutschlands stehen in PB | 1,9 |
% WEA NRWs stehen in PB | 14,9 |
auf bestehende incl. Beantragter WEA in PB | |
% der WEA Deutschlands stehen in PB | 2,2 |
% WEA NRWs stehen in PB | 17,0 |
wir denken es reicht!
NRW-Minister Prof. Dr. Pinkwart in Bad Wünnenberg zur Windenergie
an 27.3.2019 haben sich die Bürgerinitiativen, vertreten durch das Regionalbündnis-Windvernunft, mit unserem Energieminister Prof. Dr. Pinkwart getroffen um über unsere Forderungen zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung zu sprechen.
Schon vor diesem Treffen hatten die Bürgermeister der Region die Möglichkeit über dieses Thema mit dem Minister zu sprechen.
Zum einen hat der Minister glaubhaft übermittelt das er die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele verfolgt und auf den Weg gebracht hat. Der nächste Schritt soll sein, den Landesentwicklungsplan mit den entsprechenden Festlegungen vom Parlament zu verabschieden.
Eine wirkliche Änderung der Wind-Politik ist aber nur durch eine Gesetzgebung im Bund zu erreichen ( Abschaffung der Privilegierung der Windenergie). Dies ist ein weiter Weg und viele Länder haben noch nicht die Überzeugung etwas ändern zu müssen (bei vielen Landesregierungen sind die Grünen beteiligt). Das Land NRW hat dazu aber eine Bundesratsinitiative gestartet.
Unsere Vorschläge hat der Minister zur Prüfung mitgenommen:
- Ein Moratorium für den Stopp des Weiteren Ausbaus der Windenergie in den schon jetzt über alle Maßen belasteten Gebiete, hier der Kreis Paderborn. Eine Unterscheidung in den Vorgaben für nicht bzw. schwach belastete Gebiete und hoch belastete Gebiete in den Festlegungen des Landes ist nötig.
- Die durch den fortschreitenden “Stand der Technik” möglichen Änderungen an Windenergieanlagen sollen von den Windradbetreibern eingefordert werden, z.B. Bedarfsanforderung bei der Befeuerung der WEA.
- Die angebotene Hilfe des NaBu mit ihrem Sachverstand zum Naturschutz soll genutzt werden.
- Der Staatsforst soll eine Erklärung abgeben, dass in seinen Gebieten auf ein Ausbau mit Windrädern verzichtet wird.
- Massnahmen überprüfen die die gängige Praxis der Windradbetreiber, die genehmigten Betriebsweisen durch Änderungsanträge zu ihren Gunsten zu verändern, verhindert.
- Die Gesetzes und Verordnungslage in NRW soll überprüft werden mit dem Ziel den Gerichtsentscheidungen eine klarere Grundlage zu geben. Alle beklagten Flächennutzungspläne im Kreis wurden von den Gerichten gekippt.
- Die beim Repowering von Windenergieanlagen (Bestandsschutz) zugesagte Aussetzung des Mindestabstands von 1500 Metern ist bei den jetzt üblichen 230 Meter hohen Anlagen zu überprüfen. Die bestehenden alten Windnutzungsflächen sind für die alten Anlagen von 100 Meter Höhe ausgelegt, nicht aber für die jetzt üblichen 230 Meter hohen Anlagen. So kann es kommen, daß 230 Meter hohe Anlagen im viel zu geringem Abstand zur Wohnbebauung genehmigt werden.
wir hoffen auf eine zügige Bearbeitung unserer Vorschläge durch den Minister.