Beschlussfassung zur 146. Änderung des FNP
Die 146. Änderung des Flächennutzungsplans “Konzentrationszonen für die Windenergie” der Stadt Paderborn ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung vom 23.3.2022 in Kraft gesetzt.
Die in diesem Flächennutzungsplan für die Windkraft vorgesehene Fläche beträgt 3,6% der Fläche Paderborns, also mehr als die politisch geforderten 2 %!
Im Kreis Paderborn sind sogar 4,33% der Fläche für Windkraft vorgesehen!
Die 146. Änderung des FNP wird neu ausgelegt
Die 146. Änderung der FNP wurde zur weiteren Offenlege veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu ist bis zum 29.10.2021 möglich.
Unterlagen hierzu:
https://www.paderborn.de/wohnen-soziales/stadtentwicklung/Windenergie.php
Einspruch zum neuen 146. FNP der Stadt Paderborn
Stadt Paderborn läd zur nächsten Runde zur 146. Änderung des FNP
Am Dienstag, dem 25.05.2021, findet um 17:00 Uhr in dem Hansesaal des Schützenhofes Paderborn eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion statt.
Hier soll der Entwurf zur 146. Änderung des FNP zur Offenlegung freigegeben werden.
Die Unterlagen sind Einzusehen unter:
https://stadt-paderborn.rim.gkdpb.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZe4rqcGqD7S-eh10Itf5L1s
Die Stadt Paderborn informiert zur 146. Änderung des FNP
Am Donnerstag, 14. Januar, um 18 Uhr, informiert die Verwaltung der Stadt Paderborn im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Aufstellung der 146. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für die Windenergie“.
Die Veranstaltung wird digital per Livestream durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen sich digital einzuschalten.
https://www.youtube.com/user/PaderbornStadt
Außerdem können bis zum 12. Januar vorab Fragen zu den Konzentrationszonen für Windenergie in Paderborn per Mail an info@paderborn.de geschickt werden.
146. Änderung des Flächennutzungsplanes “Konzentrationszonen für Windenergie”
146. Änderung des Flächennutzungsplanes “Konzentrationszonen für Windenergie”
am 17.12.2020 wurde der Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rat der Stadt Paderborn beschlossen.
Windenergie und Artikel 20a Grundgesetz
Staatsrechtsbewusste Bürger haben davon Kenntnis erlangt, dass namhafte Staatsrechtler überzeugend dargestellt haben, dass der weitere Ausbau der Windkraft in Deutschland gegen die Verfassung, d. h. gegen das Staatsziel Umweltschutz, das in Art. 20a GG definiert ist, verstößt und deshalb beendet werden muss (siehe Ausführungen von Prof.Dr. Murswiek). Wir haben deshalb in Sorge um die weitere Entwicklung den Landrat, die Bürgermeister, die Politik und die Genehmigungsbehörden um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie gedenkt die Kommune sicher zu stellen, dass ihre Entscheidungen – hier speziell eine Förderung von Windkraftanlagen – nicht gegen das Grundgesetz Art. 20a verstoßen?Als Staatsorgan unterliegt jede Behörde, jeder Politiker, also auch der Bürgermeister und der Rat der Kommune, der in Art. 20a GG definierten Schutzvorschrift. Er ist verpflichtet, sich ein eigenes Urteil über die Rechtmäßigkeit seines Tuns zu bilden und kann sich nicht allein auf die Verwaltungspraxis verlassen, wenn – wie hier – begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einschlägigen Verwaltungshandelns dargestellt werden.
- ist z. B. beabsichtigt, eine diesbezügliche Anfrage an das BVerfG zu stellen?
- Was passiert, wenn Antragsstellern der Antrag genehmigt wird, dies sich aber später als verfassungswidrig herausstellt? Wer kommt für die dabei entstandenen Kosten auf?
- Wir regen an, die Kommune möge beim „Deutscher Städte- und Gemeindebund Berlin“ und/oder beim Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) Berlin ein Moratorium Windenergie einfordern, bei dem bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit gemäß Art.20a der weitere Ausbau der Windenergie ausgesetzt wird
Gesamttext des Vortrages von Prof.Dr. Dietrich Murswiek vom 22.10.2019
Gesundheitsgefahren durch Schall von Windrädern
Fachvortrag Dr.med. Kaula, DSGS e.V., über seine deutschlandweite Studie über gesundheitliche Auswirkung des Schalls von Windrädern auf benachbarte Anwohner, anhand der medizinischen Befunde Betroffener.
Eine Bewertung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch das Umweltministerium ist überfällig. Hier wird die Gesundheit der betroffenen Menschen der Windkraftnutzung untergeordnet!
Pressemitteilungen zu diesem Vortrag
30.1.2020 Westfalen-Blatt: Macht Infraschall krank?
1.2.2020 Neue Westfälische: Wenn der Infraschall von Windrädern krank macht
2.2.2020 Westfalen-Blatt: Windkraft und Infraschall
Windkraft in Bad Lippspringe
Dieser Flächennutzungsplan soll am Mittwoch 5.2.2020 in Bad Lippspringe verabschiedet werden.
hierzu die Presseinfos
1.2.2020 Westfalen-Blatt: Drei Flächen im Süden
2.2.2020 Neue Westfälische:
Bad Lippspringes Kurgebiet soll für Windräder komplett tabu bleiben
Stadt Paderborn berät über neuen Flächennutzungsplan
am 16.1.2020 wird im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt über einen Aufstellungsbeschluss zur 146. Änderung des Flächennutzungsplanes “Konzentrationszonen für Windenergie” beraten