Die 146. Änderung des FNP der Stadt Paderborn wurde vom OVG nicht beanstandet
Das OVG NRW informiert am 2.Juli 2024:
Normenkontrollantrag gegen Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Paderborn erfolglos
siehe https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_240702/index.php
Damit bleibt der von der Stadt Paderborn erarbeitete Flächennutzungsplan gültig.
schönes neues Deutschland
Pressemitteilung des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und
Energiesystemtechnik:
Relativierung der Erzeugung von Strom aus Windenergie
wissenschaftliche Vorträge zu 20 Jahre EEG
Anmerkungen zur Energiewende
Beschlussfassung zur 146. Änderung des FNP
Die 146. Änderung des Flächennutzungsplans “Konzentrationszonen für die Windenergie” der Stadt Paderborn ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung vom 23.3.2022 in Kraft gesetzt.
Die in diesem Flächennutzungsplan für die Windkraft vorgesehene Fläche beträgt 3,6% der Fläche Paderborns, also mehr als die politisch geforderten 2 %!
Im Kreis Paderborn sind sogar 4,33% der Fläche für Windkraft vorgesehen!
Die 146. Änderung des FNP wird neu ausgelegt
Die 146. Änderung der FNP wurde zur weiteren Offenlege veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu ist bis zum 29.10.2021 möglich.
Unterlagen hierzu:
https://www.paderborn.de/wohnen-soziales/stadtentwicklung/Windenergie.php
Einspruch zum neuen 146. FNP der Stadt Paderborn
Stadt Paderborn läd zur nächsten Runde zur 146. Änderung des FNP
Am Dienstag, dem 25.05.2021, findet um 17:00 Uhr in dem Hansesaal des Schützenhofes Paderborn eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion statt.
Hier soll der Entwurf zur 146. Änderung des FNP zur Offenlegung freigegeben werden.
Die Unterlagen sind Einzusehen unter:
https://stadt-paderborn.rim.gkdpb.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZe4rqcGqD7S-eh10Itf5L1s