Belastungen durch optische Emissionen

Optische Immissionen können unterschieden werden in:

(a) BImSchG relevante Immissionen tagsüber (Schattenwurf)
Hierzu liegen zumeist Prognosen vor, die von der DaWI überprüft werden können.

Das betrifft in Dahl insbesondere die Problemgebiete:

– Lange Trift durch WEA am Iggenhauser Weg (zusätzliches Schattenwurfrisiko durch die Tallage),
– Auf der Heide  bei Planungsänderungen des Windparks “Holter Feld”.

(b) Störende Immissionen nachts
Die Einflugschneise zum Flughafen Paderborn-Lippstadt befindet sich über Dahl. Abhängig vom Abstand zu dieser Einflugschneise müssen WEA beleuchtet / befeuert werden.

Ähnlich wie die optisch bedrängende Wirkung von WEA kann hier nur der Störfaktor im Planungsverfahren eingebracht werden.
Die Summe der “Bedrängungsfaktoren” muss dann evtl. eine geänderten Planung nach sich ziehen. 

2013_07_20 Dahl2

Zu (a): Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen
von Windenergieanlagen (WEA)
Die Hinweise finden Anwendung bei der Beurteilung der optischen Wirkungen von WEA auf den Menschen. Sie umfassen sowohl den durch den WEA-Rotor verursachten periodischen Schattenwurf als auch die Lichtreflexe („Disco-Effekt“) und sind Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG).

Nicht als Immission gilt jedoch die sonstige Wirkung einer WEA aufgrund der Eigenart der Rotorbewegung, die ein zwanghaftes Anziehen der Aufmerksamkeit mit entsprechenden Irritationen bewirken kann.

Lichtblitze (Disco-Effekte) sind periodische Reflexionen des Sonnenlichtes an den
Rotorblättern. Sie sind abhängig vom Glanzgrad der Rotoroberfläche und vom Reflexionsvermögen der gewählten Farbe.
Kernschatten ist, vom Immissionsort aus betrachtet, die vollständige Verdeckung der
Sonne durch das Rotorblatt.
Halbschatten ist, vom Immissionsort aus betrachtet, die nicht vollständige Verdeckung
der Sonne durch das Rotorblatt.
Periodischer Schattenwurf ist die wiederkehrende Verschattung des direkten Sonnenlichtes
durch die Rotorblätter einer WEA. Der Schattenwurf ist dabei abhängig von den Wetterbedingungen, der Windrichtung, dem Sonnenstand und den Betriebszeiten der Anlage.
Vom menschlichen Auge werden Helligkeitsunterschiedegrößer als 2,5 % wahrgenommen.
Beschattungsbereich ist die Fläche, in der periodischer Schattenwurf auftritt.
Astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (worst case) ist die Zeit,
bei der die Sonne theoretisch während der gesamten Zeit zwischen Sonnenaufgang und
Sonnenuntergang durchgehend bei wolkenlosem Himmel scheint, die Rotorfläche
senkrecht zur Sonneneinstrahlung steht und die WEA in Betrieb ist.
Tatsächliche Beschattungsdauer ist die vor Ort real ermittelte und aufsummierte
Einwirkzeit an periodischem Schattenwurf.
Meteorologisch wahrscheinliche Beschattungsdauer ist die Zeit, für die der
Schattenwurf unter Berücksichtigung der üblichen Witterungsbedingungen berechnet
wird. Als Grundlage dienen die langfristigen Messreihen des Deutschen Wetterdienstes.

Maßgebliche Immissionsorte sind
(a) schutzwürdige Räume, die als
–  Wohnräume, einschließlich Wohndielen
–  Schlafräume
ausgewiesen sind.
Direkt an Gebäuden beginnende Außenflächen (z. B. Terrassen und Balkone) sind schutzwürdigen Räumen tagsüber zwischen 6:00 – 22:00 Uhr gleichgestellt.
(b) unbebaute Flächen in einer Bezugshöhe von 2 m über Grund an dem am stärksten betroffenen Rand der Flächen, auf denen nach Bau- oder Planungsrecht Gebäudemit schutzwürdigen Räumen zulässig sind.

Von Relevanz sind die an einem Immissionsort tatsächlich auftretenden bzw. wahrnehmbaren Immissionen, die nur bei bestimmten Wetterbedingungen auftreten können.
Eine Einwirkung durch zu erwartenden periodischen Schattenwurf wird als nicht
erheblich belästigend angesehen, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer nicht mehr als 30 Stunden pro Kalenderjahr und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten pro Kalendertag beträgt.
Bei Überschreitung der Werte für die maximal mögliche Beschattungsdauer kommen u. a. technische Maßnahmen zur zeitlichen Beschränkung des Betriebes der WEA in Betracht. Eine wichtige technische Maßnahme (die Gegenstand von Auflagen und Anordnungen sein kann) stellt die Installierung einer Abschaltautomatik dar, die mittels Strahlungs- oder Beleuchtungsstärkesensoren die konkrete meteorologische Beschattungssituation erfasst und somit die vor Ort konkret vorhandene Beschattungsdauer begrenzt.
Da der Wert von 30 Stunden pro Kalenderjahr auf Grundlage der astronomisch möglichen Beschattung entwickelt wurde, wird für Abschaltautomatiken ein entsprechender Wert für die tatsächliche, reale Schattendauer festgelegt. Dieser Wert liegt bei 8 Stunden pro Kalenderjahr.

Musterdaten;

Presseartikel zu diesem Thema:

Nächtliches Warnblinken wird reduziert  ( BWK 10 2018)