Das OVG NRW informiert am 2.Juli 2024:
Normenkontrollantrag gegen Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Paderborn erfolglos
siehe https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_240702/index.php
Damit bleibt der von der Stadt Paderborn erarbeitete Flächennutzungsplan gültig.
somit ist endlich die Windkraftnutzung in Paderborn, gerichtlich bestätigt, begrenzt, Dank der guten Arbeit der damit befassten Stellen im Planungsamt der Stadt Paderborn. Umso unverständlicher ist der im Bauausschuss beschlossenen Prüfungsauftrag zusätzliche Flächen zur Windkraftnutzung zu finden. Der Beschluss sollte revidiert werden!