Die 146. Änderung des FNP der Stadt Paderborn wurde vom OVG nicht beanstandet

Das OVG NRW informiert am 2.Juli 2024:

Normenkontrollantrag gegen Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Paderborn erfolglos

siehe https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_240702/index.php

Damit bleibt der von der Stadt Paderborn erarbeitete Flächennutzungsplan gültig.

Ein Gedanke zu „Die 146. Änderung des FNP der Stadt Paderborn wurde vom OVG nicht beanstandet

  1. Juergens

    somit ist endlich die Windkraftnutzung in Paderborn, gerichtlich bestätigt, begrenzt, Dank der guten Arbeit der damit befassten Stellen im Planungsamt der Stadt Paderborn. Umso unverständlicher ist der im Bauausschuss beschlossenen Prüfungsauftrag zusätzliche Flächen zur Windkraftnutzung zu finden. Der Beschluss sollte revidiert werden!

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