Das OVG NRW informiert am 2.Juli 2024:
Normenkontrollantrag gegen Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Paderborn erfolglos
siehe https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_240702/index.php
Damit bleibt der von der Stadt Paderborn erarbeitete Flächennutzungsplan gültig.