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Die 146. Änderung des FNP der Stadt Paderborn wurde vom OVG nicht beanstandet

Das OVG NRW informiert am 2.Juli 2024:

Normenkontrollantrag gegen Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Paderborn erfolglos

siehe https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_240702/index.php

Damit bleibt der von der Stadt Paderborn erarbeitete Flächennutzungsplan gültig.

Beschlussfassung zur 146. Änderung des FNP

Die 146. Änderung des Flächennutzungsplans “Konzentrationszonen für die Windenergie” der Stadt Paderborn ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung vom 23.3.2022 in Kraft gesetzt.

Unterlagen hierzu

Die in diesem Flächennutzungsplan für die Windkraft vorgesehene Fläche beträgt 3,6% der Fläche Paderborns, also mehr als die politisch geforderten 2 %!

Im Kreis Paderborn sind sogar 4,33% der Fläche für Windkraft vorgesehen!

Stadt Paderborn läd zur nächsten Runde zur 146. Änderung des FNP

Am Dienstag, dem 25.05.2021, findet um 17:00 Uhr in dem Hansesaal des Schützenhofes Paderborn eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion statt.

Hier soll der Entwurf zur 146. Änderung des FNP zur Offenlegung freigegeben werden.

Die Unterlagen sind Einzusehen unter:
https://stadt-paderborn.rim.gkdpb.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZe4rqcGqD7S-eh10Itf5L1s