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Die Stadt Paderborn informiert zur 146. Änderung des FNP

Am Donnerstag, 14. Januar, um 18 Uhr, informiert die Verwaltung der Stadt Paderborn im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Aufstellung der 146. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für die Windenergie“.

Die Veranstaltung wird digital per Livestream durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen sich digital einzuschalten.
https://www.youtube.com/user/PaderbornStadt

Außerdem können bis zum 12. Januar vorab Fragen zu den Konzentrationszonen für Windenergie in Paderborn per Mail an info@paderborn.de geschickt werden.

Windenergie und Artikel 20a Grundgesetz

Staatsrechtsbewusste Bürger haben davon Kenntnis erlangt, dass namhafte Staatsrechtler überzeugend dargestellt haben, dass der weitere Ausbau der Windkraft in Deutschland gegen die Verfassung, d. h. gegen das Staatsziel Umweltschutz, das in Art. 20a GG definiert ist, verstößt und deshalb beendet werden muss (siehe Ausführungen von Prof.Dr. Murswiek).   Wir haben deshalb in Sorge um die weitere Entwicklung den Landrat, die Bürgermeister, die Politik und die Genehmigungsbehörden um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  • Wie gedenkt die Kommune sicher zu stellen, dass ihre Entscheidungen – hier speziell eine Förderung von Windkraftanlagen – nicht gegen das Grundgesetz Art. 20a verstoßen?Als Staatsorgan unterliegt jede Behörde, jeder Politiker, also auch der Bürgermeister und der Rat der Kommune, der in Art. 20a GG definierten Schutzvorschrift. Er ist verpflichtet, sich ein eigenes Urteil über die Rechtmäßigkeit seines Tuns zu bilden und kann sich nicht allein auf die Verwaltungspraxis verlassen, wenn – wie hier – begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einschlägigen Verwaltungshandelns dargestellt werden.
  • ist z. B. beabsichtigt, eine diesbezügliche Anfrage an das BVerfG zu stellen?
  • Was passiert, wenn Antragsstellern der Antrag genehmigt wird, dies sich aber später als verfassungswidrig herausstellt? Wer kommt für die dabei entstandenen Kosten auf?
  • Wir regen an, die Kommune möge beim „Deutscher Städte- und Gemeindebund Berlin“ und/oder beim Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) Berlin ein Moratorium Windenergie einfordern, bei dem bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit gemäß Art.20a der weitere Ausbau der Windenergie ausgesetzt wird

Gesamttext des Vortrages von Prof.Dr. Dietrich Murswiek vom  22.10.2019

 

Gesundheitsgefahren durch Schall von Windrädern

Volker Tschischke, Dr. Stephan Lauda, Heiner Brinkmann

Fachvortrag Dr.med. Kaula, DSGS e.V., über seine deutschlandweite Studie über gesundheitliche Auswirkung des Schalls von Windrädern auf benachbarte Anwohner, anhand der medizinischen Befunde Betroffener.

Eine Bewertung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch das Umweltministerium ist überfällig. Hier wird die Gesundheit der betroffenen Menschen der Windkraftnutzung untergeordnet!

Pressemitteilungen zu diesem Vortrag

30.1.2020 Westfalen-Blatt: Macht Infraschall krank?

1.2.2020 Neue Westfälische: Wenn der Infraschall von Windrädern krank macht

2.2.2020 Westfalen-Blatt: Windkraft und Infraschall

keine weiteren Windenergieanlagen in Paderborn

warum ist die DaWi gegen weiteren Ausbau der Windenergie im Kreis Paderborn?

Die statistischen Zahlen von 2018 machen es deutlich:

in 2018
Anzahl WEA onshore Deutschland 29213
Anzahl WEA in NRW 3726
Anzahl WEA in Paderborn 557
Anzahl in Planung befindlicher WEA in PB 75
auf bestehende Anlagen bezogen:
% der WEA Deutschlands stehen in PB 1,9
% WEA NRWs stehen in PB 14,9
auf bestehende incl. Beantragter WEA in PB
% der WEA Deutschlands stehen in PB 2,2
% WEA NRWs stehen in PB 17,0

wir denken es reicht!

NRW-Minister Prof. Dr. Pinkwart in Bad Wünnenberg zur Windenergie

an 27.3.2019 haben sich die Bürgerinitiativen, vertreten durch das Regionalbündnis-Windvernunft, mit unserem Energieminister Prof. Dr. Pinkwart getroffen um über unsere Forderungen zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung zu sprechen. 

Schon vor diesem Treffen hatten die Bürgermeister der Region die Möglichkeit über dieses Thema mit dem Minister zu sprechen.

Zum einen hat der Minister glaubhaft übermittelt das er die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele verfolgt und auf den Weg gebracht hat. Der nächste Schritt soll sein, den Landesentwicklungsplan mit den entsprechenden Festlegungen vom Parlament zu verabschieden. 

Eine wirkliche Änderung der Wind-Politik ist aber nur durch eine Gesetzgebung im Bund zu erreichen ( Abschaffung der Privilegierung der Windenergie). Dies ist ein weiter Weg und viele Länder haben noch nicht die Überzeugung etwas ändern zu müssen (bei vielen Landesregierungen sind die Grünen beteiligt). Das Land NRW hat dazu aber eine Bundesratsinitiative gestartet.

Unsere Vorschläge hat der Minister zur Prüfung mitgenommen:

  • Ein Moratorium für den Stopp des Weiteren Ausbaus der Windenergie in den schon jetzt über alle Maßen belasteten Gebiete, hier der Kreis Paderborn. Eine Unterscheidung in den Vorgaben für nicht bzw. schwach belastete Gebiete und hoch belastete Gebiete in den Festlegungen des Landes ist nötig.
  • Die durch den fortschreitenden “Stand der Technik” möglichen Änderungen an Windenergieanlagen sollen von den Windradbetreibern eingefordert werden, z.B. Bedarfsanforderung bei der Befeuerung der WEA.
  • Die angebotene Hilfe des NaBu mit ihrem Sachverstand zum Naturschutz soll genutzt werden.
  • Der Staatsforst soll eine Erklärung abgeben, dass in seinen Gebieten auf ein Ausbau mit Windrädern verzichtet wird.
  • Massnahmen überprüfen die die gängige Praxis der Windradbetreiber, die genehmigten Betriebsweisen durch Änderungsanträge zu ihren Gunsten zu verändern, verhindert. 
  • Die Gesetzes und Verordnungslage in NRW soll überprüft werden mit dem Ziel den Gerichtsentscheidungen eine klarere Grundlage zu geben. Alle beklagten Flächennutzungspläne im Kreis wurden von den Gerichten gekippt.
  • Die beim Repowering von Windenergieanlagen (Bestandsschutz) zugesagte Aussetzung des Mindestabstands von 1500 Metern ist bei den jetzt üblichen 230 Meter hohen Anlagen zu überprüfen. Die bestehenden alten Windnutzungsflächen sind für die alten Anlagen von 100 Meter Höhe ausgelegt, nicht aber für die jetzt üblichen 230 Meter hohen Anlagen. So kann es kommen, daß 230 Meter hohe Anlagen im viel zu geringem Abstand zur Wohnbebauung genehmigt werden.

wir hoffen auf eine zügige Bearbeitung unserer Vorschläge durch den Minister.