Krach, den man nicht hört? So etwas gibt es! Windindustrieanlagen strahlen nicht nur hörbaren Schall ab, sondern auch Infraschall und tieffrequenten Schall, der für das Gehör kaum wahrnehmbar ist – vergleichbar mit Infrarot, das unser Auge nicht sehen kann, oder wie Radioaktivität, die von unseren Sinnen nicht verarbeitet wird, aber die Körperzellen dennoch schädigt.
Während Hörschall gut erforscht und gut erfassbar ist (vgl. dazu “Abstände zur Wohnbebauung nach TA Lärm”), sieht dies beim Infraschall anders aus:
Infraschall ist schwer messbar; er trägt jedoch über weite Strecken und ist kaum dämmbar; und bisher wurde er durch keine “TA” ausreichend definiert. Dennoch kann es bei Belastungen mit Infraschall zu Gesundheitsstörungen kommen.
Dabei handelt es sich in erster Linie um nervale Beeinträchtigungen und Schädigungen: Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, Schlafstörungen, Schwindel, Ohrdruck, Tinnitus.
Aus medizinischer Sicht gibt es aber bislang noch keine definierten Grenzwerte für Belastungen, die dem menschlichen Organismus noch zumutbar sind. Man weiß zwar, dass es Personen gibt, die auf Infraschall besonders sensibel reagieren. Ohrkranke Menschen werden wahrscheinlich eher geschädigt als Hörgesunde. Durch Messung der Hirnströme wurden zudem synchronisierte Nervenentladungen bei bestimmten Personen festgestellt, ein Befund der vermuten lässt, dass unter bestimmten Voraussetzungen epileptische Anfälle durch Infraschall hervorgerufen werden können. Belastungsrichtwerte für Schwangere sind bereits Bestandteil des Arbeitsschutzes; diese gelten aber nicht für die Wohnsituation von schwangeren Frauen vor Ort.
In der Debatte um die Energiewende wird das Thema von der Politik schlichtweg verdrängt. Die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger werden unbedacht in ein gigantisches gesundheitliches Feldexperiment einbezogen – je mehr Windindustrieanlagen errichtet, je höher sie gebaut werden und je näher sie am Wohnort liegen. Frei nach dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.
Für den weiteren Ausbau der Windindustrie fordert die DaWI wissenschaftlich fundierte Abstandsregeln zur Wohnbebauung, damit Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung durch Infraschall-Belastungen minimiert werden können.
Nach derzeitigen medizinischen Erkenntnissen liegen die anzustrebenden Grenzwerte nicht im Meterbereich (wie die geläufigen Planungen zum Ausweis von Windvorranggebieten nahelegen). Zu diskutieren ist vielmehr über Kilometer-Abstände – in Abhängigkeit vom Typus einer Windindustrieanlage, von der Anzahl der geplanten Anlagen und von der jeweils gegebenen geografischen Struktur.
Den Nachweis einer Unschädlichkeit müssen die Anlagenbetreiber erbringen. Wenn sich Menschen belästigt fühlen, sind im Einzelfall Schallmessungen in den jeweiligen Wohnhäusern durchzuführen; denn durch physikalische Resonanzen können sich dort “stehende Wellen” ausbilden, die außerhalb des Gebäudes nicht wahrnehmbar und auch nicht messbar sind.
Solange noch keine ausreichende Grundlagenforschung zum Thema Infraschall existiert, müssen die Bedenken (die auch das renommierte Robert-Koch-Institut teilt) vorsorglich Ernst genommen werden.
Auch in diesem Fall gilt: Haltet Abstand von der Wohnbebauung!
(Bearbeitet von Dr. med. Hans-Wilhem Jörling, Arzt für HNO-Heilkunde)
Presseberichte zu diesem Thema:
ZDF planet e Infraschall – Unerhörter Lärm
Bericht von Spiegel TV
Dr. med. Johannes Mayer zu Infraschall 1
Dr. Med. Johannes Mayer zu Infraschall 2
Landwirt Saum Erfahrungen mit Windkraft
AEFIS Ärzte für Immissionsschutz
WELT AM SONNTAG vom 1.März 2015: Macht Windkraft krank?
Unerhörte Wirkung
im Bernstein-Netzwerk sind namhafteste Wissenschaftler Mitglieder
Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall, im Auftrag des Umweltbundesamtes im Juni 2014
Lärmproblem im Wohngebiet (VDI-Zeitung 6.6.2014)
wie ist tieffrequenter Schall zu messen?
Prof. Krahe: EEG-Untersuchungen
Bundesgesundheitsblatt:_Empfehlung des Robert Koch-Instituts zum Infraschall und tieffrequenter Schall